Kosten für die Psychotherapie

Gesetzlich Versicherte

Die Praxis verfügt ab dem 1. Juli 2026 über eine Kassenzulassung, womit die Abrechnung bei gesetzlich versicherten Personen direkt über die Krankenkasse erfolgen kann. In der Regel entstehen hierbei keine zusätzlichen Kosten. Voraussetzung ist hierbei eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung im Sinne der Psychotherapie-Richtlinie.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich je nach Tarif. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang psychotherapeutische Sitzungen übernommen werden und ob eine anteilige Selbstbeteiligung vorgesehen ist. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahlende

Eine Behandlung auf Selbstzahlerbasis ist grundsätzlich ebenfalls möglich. In diesem Fall sind keine Anträge, Gutachten oder Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen erforderlich. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP). Die Anzahl und Frequenz der Sitzungen werden individuell vereinbart.